Der Spezialist im Internet für Steuerberater

Um die Sicherheit Ihrer Kanzleihomepage zu erhöhen ist eine SSL Verschlüsselung ( Secure Sockets Layer ) notwendig. Dadurch wird die ganze Kommunikation auf der Webseite verschlüsselt und es wird auch mehr Vertrauen Ihrer Mandanten in die Kanzlei erreicht.

In der heutigen Zeit ist im Internet besonders die Sicherheit sehr wichtig geworden. Bestimmt hat man schon einmal von Hackern gehört die Daten ausgespäht haben die privat sind. Das möchte man sicherlich nicht haben und deshalb wurde die SSL Verschlüsselung entwickelt. Dadurch ist es nicht mehr möglich das Hacker diese Daten auslesen können.

Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen kann ein Mandat nun private Informationen über Ihre Kanzleihomepage an Sie übermitteln. Weiterhin ist dies besonders für Steuerberater sehr wichtig da diese Daten nicht für dritte bestimmt sind und auch privat bleiben sollen. Wenn man keine Verschlüsselung hat werden Mandanten verunsichert. Dadurch kann das Vertrauensverhältnis gestört werden.

Wenn Ihre Kanzleihomepage noch über keine SSL Verschlüsselung verfügt dann können alle übertragenen Daten von Dritten gelesen und auch manipuliert werden. Weiterhin bekommt man als Steuerberater sehr sensible Daten von seinen Mandanten anvertraut.

Diese gehen davon aus das diese sicher sind. Allerdings kann es über die Kanzleihomepage dadurch eine Schwachstelle geben. Beispielweise ist dies noch vielen Steuerberatern noch nicht bewusst. Das sollte man auf jeden Fall sehr schnell ändern.

Sicherlich stellt man sich nun die Frage wie man die SSL Verschlüsselung bei der Kanzleihomepage überhaupt erkennen kann. Übrigens ist dies ganz einfach und man braucht nur den Browser zu öffen und die Webseite aufrufen. Wenn bei der Domain im Browser nur „http“ angezeigt wird dann ist diese nicht sicher. Das heißt alle Daten werden dadurch unverschlüsselt übertragen.

Vielleicht wurde aber auch die Kanzleihomepage von Ihrer betreuenden Internetagentur schon als sicher eingestellt. Dies kann man dann erkennen wenn „https“ angezeigt wird beim Domainnamen. Genauer gesagt das zusätzliche „s“ steht für Secure. Eine weitere Möglichkeit wo man dies erkennen kann im Browser ist das „grüne Schloss“ neben dem Namen der Domain. Dort kann man dann auch eine sichere Verbindung erkennen. Also ist dies ganz einfach wenn man dies überprüfen möchte.

Damit eine Kanzleihomepage überhaupt verschlüsselt werden kann benötigt diese ein SSL Zertifikat. In der Regel bietet dies der Hosting Anbieter als zusätzliche Option an. Dort sollte man sich zuerst erkundigen ob man dafür etwas bezahlen muß oder auch nicht. Es gibt Anbieter die zum Beispiel ein kostenloses Zertifikat den Kunden anbieten.

Weiterhin kann es aber durchaus sein das man zusätzlich eine Gebühr bezahlen muß wenn man dies haben möchte. Man kann sagen das ist bei jedem Unternehmen anders geregelt. Der Hosting Anbieter bestellt dies dann bei einer Zertifizierungsstelle. Diese nennen sich meistens Certification Authorities und es wird ein privater Schlüssel und ein öffentlicher Schlüssel benötigt.

Momentan kann man drei verschiedene Zertifikatsstufen bestellen. Das heißt diese unterscheiden sich nach dem Vertrauensgrad und auch den Preis den man dafür bezahlen muß. Die geringste Vertrauensstufe hat zum Beispiel das DV Zertifikat ( Domain Validation ). In der Regel ist dies aber für eine Kanzleihomepage ausreichend.

Wenn man noch mehr Sicherheit für die Webseite wünscht dann ist ein OV Zertifikat ( Organizational Validation ) zu empfehlen. Das Höchtsmaß an Sicherheit einer SSL Verschlüsselung die man machen kann ist wenn man ein EV Zertifikat ( Extended Validation ) bestellt. Besonders im Geschäftsverkehr wird dies gerne genommen. Dadurch kann die beste Sicherheit erreicht werden. Man kann dies zum Beispiel erkennen bei einer Bank die solche Zertifikate nutzen.

Seit 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) in Kraft getreten und dadurch ergeben sich auch weitere Pflichten für Bereiber von einer Kanzleihomepage. Wenn auf ihrer Webseite zum Beispiel ein Kontaktformular eingesetzt gibt es einiges zu beachten. Dort können Mandanten Sie kontaktieren und es werden personenbezogene Daten übermittelt. Die neue DSGVO schreibt hier nur nun eine SSL Verschlüsselung vor die man auf jeden Fall beachten muß.

Damit man überhaupt eine gute Position in den bekannten Suchmaschinen bekommt muß man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Mittlerweile haben die großen Suchmaschinen eine SSL Verschlüsselung zum Ranking Faktor gemacht.

Das heißt wenn die Kanzleihomepage über kein SSL Zertifikat verfügt dann bekommt man eine schlechtere Postion in der Suchmaschine. Somit wird die Kanzleihomepage dann schlechter gefunden. Weiterhin ist es so das man nicht mehr in den Top 10 erscheint wenn man dies nicht hat. Also ist es sehr sinnvoll wenn man dies macht.

Sehr gerne kann dort Steuerberater-Webdesign die Kanzleihomepage bei der Auswahl unterstützen. Alle neuen von uns erstellen Webseiten werden mit einer SSL Verschlüsselung versehen. Wir beraten unsere Kunden welches Zertifikat am besten ist. Dann kann dieses aktiviert werden. Somit ist die Kanzleihomepage dann nur noch verschlüsselt zu erreichen. Danach wird die ganze Kommunikation dadurch verschlüsselt. Es kann durchaus sein das der Hosting Anbieter dies anbietet und man dies kostenlos nutzen kann. Das kann gerne von uns überprüft werden.

Wie schon erwähnt gibt es sehr viele unterschiedliche Arten der SSL Verschlüsselung. Auf jeden Fall empfehlen wir besonders Steuerberatern dies zu machen. In der Regel wird das SSL Zertifikat direkt beim Hosting Anbieter bestellt und auch aktiviert. Manche bieten auch an das man externe Zertifikate einbinden kann. Das ist immer abhängig welchen Anbieter man hat. Die teuerste Möglichkeit ist wenn man sich für ein EV Zertifikat entscheidet. Dieses kann dann schon einmal 25 Euro pro Monat kosten. Dann hat man allerdings auch die höchste Sicherheit für seine Kanzleihomepage.

Wenn sich Ihre Kanzlei für eine SSL Verschlüsselung entscheidet dann wird Steuerberater-Webdesign gerne behilflich sein. Wir überprüfen welche Möglichkeiten Sie mit Ihrer Kanzleihomepage haben. Damit die komplette Internetseite verschlüsselt werden kann müssen auch externe Links und auch Bilder verschlüsselt sein.

Das heißt erst wenn dies gemacht ist dann wird der Internetbrowser dies auch anzeigen. Sobald zum Beispiel ein externer Link eingebunden ist der nicht verschlüsselt ist dann wird die Kanzleihomepage wieder als „nicht sicher“ eingestuft. Aber bei Steuerberater-Webdesign wird alles genau überprüft und die von uns erstellten Webseiten werden als „sicher“ eingestuft von den Browsern im Internet.